Die kirchliche Trauung

Sie möchten sich gerne in unserer Gemeinde kirchlich trauen lassen? Wie schön! Darüber freuen wir uns sehr und helfen Ihnen gerne bei der Planung und Durchführung ihrer Trauung!

Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die standesamtliche Eheschließung und mindestens ein Ehepartner muss der Evangelischen Kirche angehören.

Bitte sprechen Sie rechtzeitig einen Termin mit unserem Gemeindebüro oder einer unserer Pfarrerinnen ab. Mit ihr können Sie auch alle weiteren Fragen über Ort, Gestaltung, Organisatorisches etc. klären.

 

Nachfolgend beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen zur evangelischen Trauung:

1. Können wir uns die Kirche für unsere Trauung aussuchen?

Grundsätzlich können Sie sich Ihre Kirche aussuchen, in der Sie sich trauen lassen möchten. Da manche Kirchen natürlich beliebter für Trauungen sind als andere, kann es sein, dass Ihr Wunschtermin nicht mehr zur Verfügung steht und Sie länger auf einen freien Termin warten müssen.

 

 

2. Was ist eine Dimissoriale und woher bekomme ich sie?

Wenn Sie nicht in unserer Gemeinde heiraten möchten, kann es sein, dass die andere Gemeinde auf eine sogenannte Dimissoriale besteht. Das ist eine Zustimmungserklärung, die bestätigt, dass Sie zu unserer evangelischen Gemeinde gehören, evangelisch getraut werden dürfen und außerhalb Ihrer Gemeinde getraut werden können. Die Dimissoriale erhalten Sie in unserem Gemeindebüro.

 

 

3. Können wir uns die Pfarrperson aussuchen, die uns trauen soll?

Ja, das ist grundsätzlich möglich, sofern die Pfarrerin an Ihrem Termin zur Verfügung steht. In Absprache mit der zuständigen Pfarrerin können Sie auch eine*n Pfarrer*in von außerhalb für Ihre Trauung in unserer Gemeinde engagieren.

 

 

4. Was kostet eine kirchliche Trauung?

Die Trauung an sich ist für Sie kostenlos. Auch unser*e Organist*in und die Küsterin werden von uns für den Gottesdienst bezahlt. Allerdings können Kosten für Sonderwünsche erhoben werden, z.B. außergewöhnliche Musikwünsche an die Organisten oder externe Musiker, für den Blumenschmuck in der Kirche und alle Aktionen, die vor und nach der Trauung geplant sind (Sektempfang etc.). Sonderwünsche sind immer mit der/dem jeweiligen Pfarrer*in abzusprechen.

 

 

5. Können wir uns Tag und Uhrzeit selbst aussuchen?

Grundsätzlich Ja, aber natürlich gibt es für kirchliche Trauungen auch eine Haupt- und Nebensaison, sodass auch bei uns das Prinzip gilt: Wer zuerst kommt, malt zuerst. Es kann also sein, dass Ihr Wunschtermin nicht mehr frei ist oder Sie auf eine andere Uhrzeit ausweichen müssen. Wenn Sie auf Ihren Wunschtermin bestehen möchten, raten wir Ihnen auf eine andere Kirche auszuweichen.

 

 

6. Gibt es eine ökumenische Trauung?

Genau genommen nicht. Aber wenn ein*e Partner*in evangelisch und die/der andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines/einer evangelischen Pfarrers/Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies oft "ökumenisch" genannt.

 

 

7. Können wir uns trotzdem trauen lassen, auch wenn wir nicht der evangelischen Kirche angehören?

Voraussetzung für eine evangelische Trauung ist die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche von mindestens einer der beiden Brautleuten, vorzugsweise von beiden. Sollte eine*r der beiden einer anderen Konfession, anderen Religion angehören oder aus der Kirche ausgetreten sein, kann trotzdem eine evangelische Trauung, bzw. ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung vorgenommen werden.

Eine evangelische Trauung ist ausgeschlossen, sollte keiner der Brautleute einer evangelischen Kirche angehören. Dann muss im Vorfeld eine Taufe, bzw, Über- oder Wiedereintritt in die Evangelische Kirche stattfinden.

 

 

8. Können wir uns als gleichgeschlechtliches Paar evangelisch trauen lassen?

Ja, in unserer Gemeinde trauen wir gerne gleichgeschlechtliche Paare!

 

 

9. Darf im Gottesdienst fotografiert und gefilmt werden?

Gerade die Trauung ist ein Gottesdienst, der durch Fotos oder Film für immer festgehalten werden möchte und auf diesen Wunsch möchten wir auch gerne eingehen. Leider haben die Masse an Fotos und Videos in den Traugottesdiensten so stark zugenommen, dass der eigentliche Kern der Trauung immer wieder in den Hintergrund rückt, weil alle nur auf das perfekte Foto aus sind. Daher bestimmt die Pfarrerin, die die Trauung durchführt, inwieweit fotografiert und gefilmt werden darf, um das Wesen des Gottesdienstes nicht zu zerstören. Mit ihr müssen Sie die Details besprechen.

 

 

10. Kann man nach einer Scheidung noch einmal kirchlich heiraten?

Ja, in der evangelischen Kirche können Sie auch nach einer Scheidung erneut kirchlich heiraten.

 

 

11. Wozu braucht man einen Trauspruch?

Der Trauspruch ist ein Bibelvers, den Sie sich für Ihre kommende Ehe als Leitspruch aussuchen  können.
Er wird in Ihre Trauurkunde und in das Familienbuch eingetragen. Es gibt die unterschiedlichsten Trausprüche, unter denen Sie wählen können. Eine Auswahl finden Sie hier: www.trauspruch.de

 

 

12. Wozu dient das Traugespräch?

Vor der kirchlichen Trauung findet immer ein Traugespräch mit Ihrer Pfarrerin statt. Es reicht aus, wenn dieses ca. 8 Wochen vorher stattfindet. In diesem Gespräch werden der Ablauf und Ihre Wünsche für die Trauung besprochen; Auch Ihr Verständnis und Ihre Einstellungen zum Glauben und zur kirchlichen Trauung, sowie Ihre persönliche gemeinsame Partnerschaft können Bestandteil des Traugespräches sein. Aber keine Sorge, es erwartet Sie keine Prüfung zum Bibelwissen, sondern eben ein Gespräch, das auch dem gegenseitigen Kennenlernen dient.

 

 

13. Wann kann eine evangelische Trauung nicht stattfinden?

Die Trauung in der evangelischen Kirche kann nicht stattfinden,

  • wenn das Brautpaar nicht standesamtlich verheiratet ist
  • wenn das Paar durch eine*n Pfarrer*in einer anderen christlichen Kirche oder durch einen Beauftragten einer anderen Religionsgemeinschaft bereits getraut worden ist oder dies beabsichtigt
  • wenn ein*e Ehepartner*in sich so verhält, dass das Wort Gottes oder die Kirche verächtlich gemacht wird 

Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen die Entscheidung über eine kirchliche Trauung im seelsorglichen Ermessen der Pfarrerin liegt.

 

 

 

14. Wie sieht der Ablauf einer kirchlichen Trauung aus?

Hier finden sie einen möglichen Ablauf einer Trauung

 

Haben Sie weitere Fragen? Dann nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf!