Die Taufe

Sie möchten gerne ihr Kind oder sich selbst in unserer Gemeinde taufen lassen? Darüber würden wir uns sehr freuen! Melden Sie sich gerne in unserem Gemeindebüro oder bei einer unserer Pfarrerinnen. Gemeinsam finden wir einen geeigneten Tauftermin und klären Ihre Fragen zur Taufe.

 

Nachfolgend haben wir bereits die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Taufe für Sie zusammengefasst:

 

1. Was ist die Taufe?

Bei der Taufe wird der Kopf des Täuflings dreimal mit Wasser übergossen. Dabei wird der Name des Täuflings als auch der dreieinige Name Gottes (Vater, Sohn und Hl. Geist) genannt. Nur in dieser Form ist die Taufe rechmäßig. Die christlichen Kirchen taufen unter Bezug auf den von Jesus gegebenen Taufbefehl (Matth. 28,19f) nach dem Vorbild der Taufe Jesu durch Johannes den Täufer (Matth. 3,13-17; Markus 1,9-11; Lukas 3,2lf.; Joh. 1,32-34).

Die Taufe ist in erster Linie eine Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Mit der Taufe beginnt zudem kirchenrechtlich die Kirchenmitgliedschaft. Das Sakrament der Taufe ist das grundlegende Band der Einheit unter den Christen. Wechselt der Getaufte in eine andere Kirche, bleibt die Taufe davon unberührt. Sie ist einmalig, unwiederholbar und gilt ein Leben lang auch nach Kirchtenaustritt oder Konfessions-/Religionswechsel.

 

 

2. Wer kann getauft werden?

Jeder Mensch kann sich taufen lassen. In der Regel sind es kleine Kinder, die auf Wunsch ihrer Erziehungsberechtigten oder eines Elternteils getauft werden. Aber auch Erwachsene können sich auf eigenen Wunsch taufen lassen

Mit 14 Jahren gilt man als religionsmündig und man darf sich ab diesem Alter auf eigenen Wunsch taufen lassen - bei Minderjährigen auch gegen den Wunsch der Erziehungsberechtigten. Dementsprechend darf man aber auch die Taufe verweigern, auch wenn die Erziehungsberechtigen diese fordern.

 

 

3. Was wird für die Taufe benötigt?

      a) Unterlagen:

Findet die Taufe in der Heimatgemeinde statt, werden in der Regel keine besonderen Unterlagen benötigt. Genauere Informationen über etwaig benötigte Patenbescheinigungen oder Unterlagen der Taufeltern können gerne im Gemeindebüro erfragt werden.

    

     b) Vorbereitungsgespräch:

Wird ein Kind getauft, findet in der Regel ein Taufgespräch mit den Erziehungsberechtigten statt, in dem die Pfarrerin den Täufling und seine Familie kennenlernt und den Ablauf des Taufgottesdienstes bespricht.

Für ungetaufte Jugendliche führt meist der Konfirmationsunterricht zur Taufe.

In Vorbereitung auf eine Erwachsenetaufe werden in der Regel mehrere Vorgespräche zwischen dem Täufling und der Pfarrerin geführt. In der Vorbereitung geht es darum, dass man sich persönlich mit dem Glauben und den Kernstücken des christlichen Glaubens auseinandersetzt, z.B. durch das Lernen des Vaterunsers usw.

 

      c) Taufspruch:

Für die evangelischen Taufe wird ein Vers aus der Bibel benötigtl. Dieser Taufspruch soll einerseits gut zu dem Täufling passen, andererseits soll der Spruch ein Begleiter durchs Leben sein. Eine Auswahl an Taufsprüchen finden Sie hier: Taufspruch.de

     

     d) Taufpaten:

Minderjährige Täuflinge benötigen mindestens eine*n Taufpatin/Taufpaten. Diese*r muss getauft sein und zu einer christlichen Kirche gehören, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehört. Wünschenswert ist mindestens ein*e evangelische*r Patin/Pate. Es ist aber nicht notwendig. Wer Taufpatin/Taufpate werden möchte darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Als Nachweis zur Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche muss eine Patenbescheinigung eingereicht werden. Diese kann im Gemeindebüro der jeweiligen Wohnortsgemeinde kostenlos angefordert werden.

Auch jugendliche oder erwachsene Täuflinge dürfen sich Taufpaten zur Unterstützung aussuchen. Es ist aber nicht notwendig.

In der Regel werden zwei Taufpaten genannt, allerdings gibt es keine Obergrenze.

In der evangelischen Kirche endet das Patenamt formell mit der Konfirmation, aber auch nach der Konfirmation können Paten ihrem Taufkind natürlich weiterhin in Glaubens- und Lebensfragen zur Seite stehen. Beim Kirchenaustritt ruht das Patenamt.

     

      e) Optionale Möglichkeiten:

  • Taufkleid: Den meisten Menschen ist eine besondere Kleidung des Täuflings bei der Taufe wichtig. Früher wurde dem Täufling ein weißes Kleid angezogen als Zeichen dafür, dass mit der Taufe ein neues reines Leben in Christus beginnt, der uns wie ein Kleid angezogen wird (Galaterbrief 3,27) Heutzutage wird meist den Mädchen ein helles Kleid und den Jungen ein Taufanzug angezogen, allerdings haben Sie völlig freie Wahl bei der Kleidungsfrage. Erwachsene Täuflinge ziehen am liebsten festliche Kleidung zu ihrer Taufe an.
  • Taufkerze: Die Taufkerze ist das beliebteste Erinnerungssymbol für die Taufe. Sie soll zum Einen daran erinnern, dass Jesus Christus nun das Licht der Welt für den Täufling sein will. Zum Anderen erinnert sie an den Tauftag selbst. Dafür werden immer häufiger sowohl der Name des Täuflings als auch das Taufdatum auf die Taufkerze geschrieben. Viele entzünden die Taufkerze weiterhin gerne zum Jahrestag der Taufe. Viele gestalten die Taufkerze gerne selbst oder bestellen sie immer häufiger im Internet. Einige schlichte Taufkerzen können auch in unserem Gemeindebüro erworben werden.

 

 

3. Wo findet die Taufe statt?

Die Taufe findet im Gemeindegottesdienst am Sonntagvormittag statt. Genauere, aktuelle Informationen können über das Gemeindebüro oder bei Ihren Gemeindepfarrerinnen erfragt werden.

Gerne dürfen Wünsche zur musikalischen oder inhaltlichen Gestaltung der Gottesdienste geäußert werden. Wir versuchen immer, die Wünsche, so gut es geht, zu erfüllen.

 

 

4. Dürfen Fotos/Videos während des Gottesdienstes gemacht werden?

Natürlich darf der besondere Moment der Taufe auf Foto und Video festgehalten werden. Leider nimmt das Fotografieren und Filmen immer größeren Platz in den Gottesdiensten ein, sodass der besondere Moment durch den Wunsch nach dem perfekten Bild zerstört werden kann. Daher nehmen wir uns das Recht bestimmte Regeln zum Fotografieren und Filmen während des Gottesdienstes aufzustellen. Die Regeln werden beim Taufgespräch mit der jeweiligen Pfarrerin genauer besprochen.

 

 

5. Was kostet die Taufe?

Für die Taufe in einer unserer Kirchen und für die Arbeit der Pfarrerinnen oder etwaiger Mitarbeiter*innen fallen keine Kosten für Sie an. Allerdings können Kosten entstehen, falls besonderer Blumenschmuck oder ausgefallene Musik gewünscht wird. Ebenfalls müssen die eventuellen Kosten für die Taufkerze, das Taufkleid, die anschließenden Feierlichkeiten o.ä. bedacht werden.

 

 

6. Können Adoptiveltern ihr Kind taufen lassen?

Ein ungetauftes Kind, das in einer Familie in Adoptivpflegschaft lebt, kann nur getauft werden, wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen. Das kann in einem nicht abgeschlossenen Adoptionsverfahren das Jugendamt sein. Ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten kann das Kind nicht getauft werden. Wird das Kind mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten getauft, muss ins Kirchenbuch der zur Zeit der Taufe gültige Name des Kindes eingetragen werden.

 

 

7. Kann man sein Kind taufen lassen, wenn beide Eltern nicht in der Kirche sind?

Bei der Taufe eines Kindes sollte ein*e Erziehungsberechtigte*r evangelisch getauft und nicht aus der evangelischen Kirche ausgetreten sein. Falls beide Elternteile nicht (mehr) in der Kirche sind, muss das Presbtyterium dem Antrag der Taufe des Kindes zustimmen. Zudem muss zumindest ein*e evangelische*r Patin/Pate benannt werden.

 

 

8. Kann ich mein Kind gegen den Willen des anderen Elternteils taufen lassen?

Gegen den Willen des anderen Elternteils kann das Kind nur getauft werden, wenn Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind haben. Besitzen beide das Sorgerecht, kann die Taufe nicht gegen den ausdrücklichen Willen des anderen Elternteils durchgeführt werden. Besteht trotzdem auf einer Seite der Wunsch zur Taufe des Kindes, kann ein klärendes Gespräch mit der jeweiligen Pfarrerin klärend sein.

 

 

9. Kann ein*e Taufpatin/Taufpate später noch gewechselt oder nachbenannt werden?

Das Patenamt ist an den Vollzug der Taufe gebunden. Eine Nachbenennung ist daher nicht vorgesehen. Die Lebensrealität zeigt jedoch, dass solche Wünsche entstehen können. Manchmal verändert sich die Qualität der Verbundenheit mit der/dem Patin/Paten. Oder der Kontakt bricht ganz ab. Manchmal entwickeln sich Glaubensüberzeugungen in unterschiedliche Richtungen. Oder ein*e Patin/Pate stirbt.

Wenn der Wunsch dazu in Ihnen wächst, sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin, um eine gute Lösung im Interesse des oder der Getauften zu finden. Andere Menschen können Ihr getauftes Kind durchaus ab einem späteren Zeitpunkt begleiten, wenn Sie dies wünschen. Nicht jeder Fall kann und muss dabei aktenkundig werden. Sichtbar kann diese Begleitung beispielsweise durch eine Segenshandlung im Rahmen eines Tauferinnerungsgottesdienstes werden.

 

 

10. Gibt es eine ökumenische Taufe?

Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Gemeinschaft ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession.

 

Haben Sie weitere Fragen? Dann nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf!